Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des Mietvertrages, der im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommen. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
1. VERTRAGSINHALT UND ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
Inhalt des Vertragsverhältnisses ist die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung zur kurzfristigen Beherbergung nebst aller etwaigen Nebenleistungen (Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung, notwendiges Inventar), sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Der konkrete Preis- und Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus veröffentlichten Preis- und Leistungsverzeichnissen, den Angeboten auf unserer Internetseite und aus individuellen Angeboten.
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (Onlinebuchung, E-Mail) erfolgen. Der Vertrag kommt endgültig zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Mieters annimmt. Dem Gast wird der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der Mietvertrag kommt darüber hinaus zustande, wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereit-gestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden. Er steht für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annahmeerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.
2. LEISTUNGEN, PREISE UND BEZAHLUNG
Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Internetseite des Gastgebers.
Alle Preise sind Endpreise.
Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gastgeber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten.
Mit der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrages fällig. Die Anzahlung ist innerhalb 1 Woche auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Sollte diese Frist mangels Zahlung verstreichen, wird dies als Rücktritt verstanden und die Reservierung von unserer Seite storniert. Der Restbetrag ist am Anreisetag in Bar oder per Vorab-überweisung zu entrichten.
3. MIETZEITRAUM, AN- UND ABREISE
Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Der Gast hat das Mietobjekt am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand zu hinterlassen. Benutzte Gegenstände, Geschirr und Besteck sind zu reinigen und wieder in die Schränke und Schubladen einzuräumen. Die Mülleimer sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entleeren, Essensreste zu entsorgen und der Kühlschrank ist leer zu räumen. Näheres zu den Mieterpflichten regelt die Hausordnung (siehe Infomappe).
Für den Fall einer Verschmutzung des Mietobjekt, die über das normale Maß hinausgeht, behält sich der Anbieter die Nachberechnung von erhöhten Reinigungskosten vor.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter eine angemessene Nachberechnung vor.
4. PFLICHTEN DES GASTES
Das Mietobjekt wird dem Gast in einwandfreiem und sauberem Zustand überlassen.
Der Gast verpflichtet sich, dem Gastgeber festgestellte Mängel oder Fehlbestände unverzüglich mitzuteilen.
Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast, seine Begleitpersonen oder Besucher, schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigen, sind sie dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend belastet werden.
Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist untersagt.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Bei Zuwiderhandlung ist der Gastgeber berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt räumen zu lassen. Die entstandenen Schäden (z. B. für Spezialreinigung etc.) werden dem Gast ohne Abzug in Rechnung gestellt.
Haustiere sind im Mietobjekt nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Gastgeber berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt räumen zu lassen. Der Gast haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
Sollte der Gast sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma beauftragt werden, so trägt der Gast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Gast trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Schließanlage und der Schlüssel.
Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzeigen. Das ermöglicht es dem Gastgeber, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN GAST
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen.
Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber.
Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Gast einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei
- danach und bei Nichterscheinen: 80 % des Mietpreises
6. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter ist im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände oder nicht zu vertretender Umstände (Krieg, Naturkatastrophen, Unfall, Krankheit, behördliche Verbote), die die Leistungserbringung unmöglich machen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch nach Beginn der Reise. Der Mieter hat in diesem Fall unter Anrechnung in Anspruch genommener Leistungen, einen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitere Schadensersatzansprüche – insbesondere Anreise- und Hotelkosten, Ersatzkosten, entgangener Urlaub etc. – sind ausgeschlossen.
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast trotz Abmahnung andere Gäste oder Nachbarn nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesem Fall behält der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
7. HAUSORDNUNG
Es gilt die Hausordnung des Vermieters, ausgelegt in der Infomappe.
8. VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN BEI INTERNETNUTZUNG
Der Vermieter gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt die Benutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs zum Internet.
Dritten, die nicht Mitreisende sind, darf der Zugang zum WLAN nicht ermöglicht werden.
Der Mieter übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit sowie eine bestimmte Datenrate des Internetzugangs.
Der Betrieb des WLAN`s kann jederzeit beschränkt oder abgeschaltet werden, sofern hinreichende Gründe hierfür vorliegen. Hinreichender Grund sind die Möglichkeit oder der Verdacht der rechts-missbräuchlichen Nutzung des Internetzugangs, die Nutzung gewaltverherrlichender, porno-graphische oder kostenpflichtiger Seiten.
Login und Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ist von der Genehmigung des Vermieters und der schriftlichen Unterwerfung des Dritten unter die Nutzungsbedingungen des WLAN`s abhängig.
Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ausschließlich den Zugang zum Internet über das WLAN ermöglicht. Der Vermieter hat keine Schutzmaßnahmen (Firewall, Virenscanner) für die Nutzung des Gastzuganges installiert. Der Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung erfolgt mithin auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Mieter ist für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte, selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutz-vorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über den WLAN-Zugang zu starten.
Der Gast stellt den Vermieter des Mietobjekts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruch-nahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter auf diesen Umstand unverzüglich hin.
9. DATENSCHUTZ
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
10. HAFTUNG
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände
wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
11. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Be-stimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Überein-stimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.